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Batteriegesetzhinweise

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.

Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3. Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig.

Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

Hinweis zur Reklamation und Gewährleistung

Wir möchten Sie bitten, bei einem Widerruf oder einer Beanstandung Ihr Anliegen per E-Mail an kontakt@burnout-trade.de zu senden. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Wir bitten Sie die Kontaktaufnahme ausschließlich über diese E-Mail-Adresse vorzunehmen.

Reklamationen und Rücksendungen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Burnout GmbH
Veltener Str. 13
16761 Hennigsdorf

Tel.: +49 30 7600 84 41
Fax: +49 30 76 00 84 60
E-Mail: kontakt@burnout-trade.de

Bitte beschreiben Sie den Fehler so detailliert wie möglich, damit wir Ihnen so schnell wie möglich helfen können. Je nach Art des Schadens bzw. der Mängel, kann die Bearbeitungszeit in Einzelfällen bis zu 7 Tage betragen.

Die Gewährleitung kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges und nach vorherigem Kontakt mit der Burnout GmbH geltend gemacht werden. Die Gewährleistung gilt nur für Batterien die bei der Burnout GmbH in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden und ist auf den Geltungsbereich innerhalb Deutschlands beschränkt.

Die Nachfolgende Gewährleistung kann in Anspruch genommen werden, falls die Batterie im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs während der Gewährleistungsfrist aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern seine Funktionalität verliert.

Der Gewährleistungsanspruch wird nach Wahl entweder durch eine kostenlose Instandsetzung oder einen kostenlosen Ersatz der Batterie oder von Bauteilen (Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen) erfüllt.

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht von 12 Monaten ab Lieferung.

Tritt ein Defekt am Kaufgegenstand innerhalb der ersten 6 Monate (ab 01.01.2022, 12 Monate) seit Lieferung auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass schon zum Zeitpunkt der Lieferung ein Sachmangel vorlag. Nach dieser Zeit ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

Von der Garantie nicht gedeckt ist ein Defekt, verursacht durch:

  • höhere Gewalt
  • unsachgemäßen Gebrauch
  • Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien oder Zubehörteile
  • Veränderung der ursprünglichen Konstruktion der Batterie oder durch den Einbau vom Hersteller nicht zugelassenen Fremd- oder Zubehörteilen
  • fehlerhafte Aufstellung/Installation
  • äußere Einwirkung jeder Art (wie Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag)
  • Reparaturen durch Dritte
  • Starterbatterie als Versorgungsbatterie eingesetzt.
  • Für Schäden, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Lagerung (bei besonders hohen und niedrigen Temperaturen ohne Nachladung.) bzw. Tiefentladungen zurückzuführen sind.
  • Verschleiß ist kein Sachmangel. Akkus und Batterien sind Verschleißteile.
  • Defekte durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere falsche Ladung und Handhabung sind kein Sachmangel.

Kosten

Bei Eintritt des Gewährleistungsfalls während der Gewährleistungsfrist entstehen dem Käufer durch die Gewährleistung keine Kosten, ausgenommen der Kosten einer etwaigen Einsendung des Gerätes. Die Burnout GmbH trägt insbesondere die Kosten für die Reparatur und Ersatzteile zwecks Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.

Die Burnout GmbH übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Beschädigungen während der Rücksendung an die Burnout GmbH. Wir empfehlen Ihnen, eine Frachtversicherung für Ihre Sendungen abzuschließen.

Voraussetzungen für Gewährleistung

Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung zum Betrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Bei Zuwiderhandlung können Ansprüche aus der Gewährleistung verloren gehen.

Gewährleistungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist und setzen keine neue Frist in Gang. Gewährleistungssprüche verjähren mit dem letzten Tag der Gewährleistungsfrist.

Garantierklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.